Steuerberaterinnen und Steuerberater: • sind Vertreter der Interessen ihrer Mandanten • wurden nach staatlicher Prüfung öffentlich bestellt • übler ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus • sind zur Verschwiegenheit verpflichtet • sind im Strafverfahren zeugnisverweigerungsberechtigt und gegen Beschlagnahme von Mandantenunterlagen geschützt • sind zum Schutz ihrer Mandanten haftpflichtversichert • sind zur beruflichen Fortbildung verpflichtet • haben bei der Berufsausbildung das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung zu beachten • sind bei Steuerberatungsleistungen an eine gesetzliche Gebührenverordnung gebunden • unterliegen der Berufsaufsicht von Steuerberaterkammer Berufsgerichtsbarkeit Steuerberaterinnen und Steuerberater erbringen Leistungen: Steuerliche Gestaltungsberatung im Unternehmerischen und privaten Bereich bei • Unternehmensgründungen • Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel • Unternehmensnachfolge • Investitionsentscheidungen • Personalentscheidungen • Vermögensanlageplanungen • Baufinanzierung • Vermietungen und Verpachtungen • Altersversorgungsmodellen • Schenkungen • Erbregelungen Steuererklärung, Buchführung und Jahresabschluss • Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten • Gutachten • private und betriebliche Steuererklärung • Antragstellung in Steuerangelegenheiten • einnahme-Überschussrechnung • Buchführung • Lohnbuchführung, Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeitragsrecht • jahresabschluss, Erläuterungsbericht • Prüfung einzelner Konten, der Buchführung und der Bilanz Steuerrechtsdurchsetzung • Prüfung von Steuerbescheiden • Verhandlung mit Behörden • Unterstützung bei Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) • Führung außergewöhnlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden • Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof • Vertretung bei Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren • Vertretung in Steuersachen von den Verwaltungsgerichten